Immer wieder sind Veröffentlichungen und Artikel zu finden, die das Thema EU-Führerscheintourismus neu beleben und die Thematik so aufbereiten, als ob eine Person, die derzeitig einen EU-Führerschein legal erwirbt, schon alleine deswegen straffällig würde.
In Übereinstimmung mit mehreren Verkehrsrechtlern muss diesen Aussagen widersprochen werden.
Auch wenn es den Regierungen und Verwaltungen mancher Länder ein Dorn im Auge ist, sind Fahrerlaubnisse, die vor dem 19.01.2009 legal in einem anderen EU-Staat erworben werden, gegenseitig anzuerkennen.
Bis zu diesem Zeitpunkt werden vor allem die für den Führerscheintourismus bekannten Staaten, wie Tschechien, Ungarn, Polen, Ukraine, Rumänien und Bulgarien ihre Vorschriften schrittweise verschärfen. Zum anderen ist es logisch, dass die davon profitierenden Fahrschulen vor Ort ihre Preise mit dem Näherrücken des „magischen“ Datums 19.01.2009 deutlich anheben werden.
Und in einigen Staaten sind die Hürden bereits heute so hoch, das es für deutsche Interessenten uninteressant, wenn nicht sogar unmöglich ist, einen EU-Führerschein zu erwerben. Hierzu zählen zum Beispiel Italien, Spanien, Österreich und die Niederlande.
Dennoch bleibt der Erwerb noch vorläufig grundsätzlich legal.
Laut Urteil des Eu-Gerichtshofes sind Führerscheine ohne Formalitäten anzerkennen wenn die Sperrfrisst zum Zeitpukt des Austellerdatums bereits abgelaufen war und der Führerschein ordentlich von einem Amt erteilt wurde. Zu überprüfen ob Sie sich lange genug im Lande aufgehalten haben und ob Sie geeignet sind Fahrzeuge zu führen, obliegt ganz allein dem Austellerland welches den Führerschein erteilt.
Für Interessenten eines EU-Führerscheines hier noch ein paar nützliche Tipps:
1. Im Moment wird die Wohnsitzregelung noch unterschiedlich gehandhabt. In Teplice und Karlsbad zum Beispiel, wird kein Führerschein mehr erteilt, bevor Ihre Aufenthaltsgenehmigung 6 Monate alt ist. Auch benötigen Sie dort min. zwei, Ortsweise sogar drei Anreisen um die Formalitäten zu erledigen, da keine Vollmachten mehr akzeptiert werden. Um so erstaunlicher ist es, das Anbieter dieser Region immer noch mit nur einer Anreise werben. In der Region unserer Fahrschule benötigen Sie zur Zeit noch nur einen Wohnsitz und eine Aufenthaltsgenehmigung. Der Führersche4in wird dann unmittelbar nach bestandener Prüfung zum Druck in die Staatl. Druckerei in Auftrag gegeben. Sie sollten sich den Ablauf in Form eines Infopaketes zusenden und unterzeichnen lassen um nicht vor Ort Änderungen erfahren zu müssen.
2. Lassen Sie sich nicht von Angeboten „leimen“, die Ihnen einen gültigen Führerschein bis hin zur Aushändigung innerhalb kurzer Zeit versprechen. Für diese Art Führerschein kann Ihnen kein Anbieter im Falle eines Falles Rechtssicherheit und Bestandschutz garantieren!
3. Versichern Sie sich, dass keine versteckten Folgekosten entstehen können, lassen Sie sich schriftlich bestätigen, welche Leistungen in dem jeweiligen Angebot enthalten sind.( Kostenvoranschlg)
4. Bevorzugen Sie Anbieter, die ihren Firmensitz in Deutschland haben, ansonsten haben Sie im Falle einer Rechtsstreitigkeit schlechte Karten.
5. Wenn möglich, bestehen Sie vor Vertragsabschluss auf einem persönlichen Gesprächstermin mit Ihrem Berater oder Vermittler.
Fazit: Noch gibt es legale Möglichkeiten zum Erwerb eines EU-Führerscheines, achten Sie einfach darauf, dass Sie Ihr Geld sinnvoll investieren. Manchmal ist es insgesamt betrachtet günstiger, direkt ein gutes Produkt oder eine seriöse Dienstleistung zu einem auf den ersten Blick höheren Preis zu erwerben, als im Nachhinein festzustellen, dass Sie immer mehr Geld nachschießen müssen oder nicht das für Ihr sauer verdientes Geld erhalten, was Sie geglaubt haben zu erwerben.
Mehr zu diesem Tehema aus Pressemitteilungen und Gerichtsurteilen finden Sie auf unserer Hauptseite http://www.eufahrschule-polen.de
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